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Private Krankenversicherung
Leistungen im Krankenhaus, stationäre Behandlung, Kuren, Krankenhausaufenthalte, Wahl des Krankenhauses, Tagegeld, Krankenhaustagegeld
Stationäre Behandlungen sind alle Krankenhaus- oder Sanatoriumsbesuche, die mit einem mehrtätigen Aufenthalt verbunden sind.
Unterbringung im Krankenhaus
Wer ungestört und in Ruhe gesund werden möchte sollte sich für einen Tarif entscheiden, der auch die höheren Kosten für den Aufenthalt in einem 1-Bett-Zimmer erstattet. Etwas billiger, aber immer noch mit allem Komfort ist die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer.
Wer diesen Luxus nicht braucht, für den bieten sich die normalen Regel-Leistungen an zugunsten eines niedrigeren Beitrags.
Ärztliche Behandlungen
In fast allen 1- oder 2-Bett-Zimmer-Tarifen ist auch die Behandlung durch den Chefarzt enthalten. Die einzigen Unterschiede bestehen darin, dass einige Tarife bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung leisten, andere auch darüber hinaus.
Tarife mit einem Mehrbettzimmer beinhalten meistens keine Chefarztbehandlung.
Freie Wahl des Krankenhauses
In der privaten Krankenversicherung müssen Sie nicht die Einweisung ein das erstbeste, x-beliebige Krankenhaus akzeptieren. Die meisten Tarife leisten auch für die erweiterten Transportkosten zu einem Krankenhaus Ihrer Wahl. Einige Billig- oder Einsteiger-Tarife sehen solche Leistungen aber oft nicht vor.
Krankenhaus-Tagegeld
Wer Zeit hat, gibt auch mehr Geld aus. Und Zeit hat man im Krankenhaus reichlich.
Wenn Sie ein Krankenhaustagegeld mitversichern, dann wird dieses vom 1. Tag an gezahlt für jede Übernachtung (auch für Sonn- und Feiertage). Dieses Geld können Sie z.B. gegen Langeweile verwenden, für ein Telefon, einen Ferseher, oder aber für eine Haushaltshilfe daheim.
Rooming-In bei Kindern
Wenn ein Kleinkind ins Krankenhaus muss ist es schön, wenn ein Elternteil mit im Zimmer übernachten kann. Einige Versicherer erstatten deshalb auch die Extra-Kosten für ein Rooming-In. Alternativ können Sie auch ein Krankenhaus-Tagegeld vereinbaren und daraus die Extra-Kosten für Übernachtungen bei Ihrem Kind bezahlen.
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Stand der Datei: 14.11.2009| Copyright 1999 - 2012 dewion.de