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Private Krankenversicherung
So funktioniert der Wechsel in die private
Je nachdem, ob Sie zur Zeit gesetzlich oder privat versichert sind, bestehen verschiedene Regelungen und Fristen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Die einzelnen Fallgruppen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
Wenn Sie derzeit gesetzlich versichert sind ...
Regelungen für Angestellte
Wenn Ihr Jahres-Bruttoeinkommen bereits seit dem Jahr 2007 über der damals gültigen Pflichtversicherungsgrenze von 47.250 EUR lag, so können Sie jederzeit in eine private Krankenversicherung überwechseln und müssen zur Kündigung der gesetzlichen Kassenmitgliedschaft nur die Kündigungsfrist (2 Monate zum Monatsende) einhalten. Erfolgt die Kündigung also beispielsweise noch in diesem Monat, kann der Wechsel bereits am 1. November 2010 erfolgen.
Lag Ihr Bruttoeinkommen jedoch erst seit dem Jahr 2008 oder später über der Grenze, so können immer nur zum 1. Januar eines Jahres in die private Versicherung wechseln und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, welche Sie hier können.
Selbständige und Freiberufler
können nach wie vor jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate - wobei der angebrochene Monat voll mitzählt. Beispiel: Wenn Sie der gesetzlichen Kasse noch in diesem Monat kündigen kann Ihre private Krankenversicherung bereits zum 1. November 2010 starten.
Erhöht Ihre Krankenkasse gar den Beitragssatz, kann die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen erfolgen. Sie können dann zum Beginn desjenigen Monat kündigen, in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.
Bei Berufsbeginn
Wenn Sie nach der Ausbildung oder dem Studium ein Angestelltenverhältnis eingehen, sind Sie für die nächsten 3 Jahre grundsätzlich pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt selbst dann, wenn Ihr Jahres-Bruttoeinkommen sofort bei Berufsbeginn über der Pflichtversicherungsgrenze von zurzeit 49.950 EUR liegt.
Sie müssen also in jedem Fall eine abwarten und können frühestens im Januar des vierten Jahres in eine private Krankenversicherung wechseln.
Wenn Sie bereits privat versichert sind ...
müssen Sie für einen Wechsel der PKV nur die regulären Kündigsfristen beachten
Die privaten Krankenversicherungen haben jedoch unterschiedliche Fristen.
Wann genau Ihre private Versicherung kündbar wäre, können Sie in unserer
einsehen.
Beitragserhöhung / Beitragssenkung
Erhöht oder senkt Ihre private Krankenversicherung die Beiträge, dann genießen Sie stets ein besonderes Kündigungsrecht - auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer.
Ihre Kündigung wird dann für den Monat rechtskräftig, in dem sich die Beiträge ändern.
Beachten Sie aber bitte, dass die Kündigungsfristen immer sehr knapp gehalten sind.
Sobald Sie über die Beitragsanpassung schriftlich informiert werden, bleibt Ihnen nur eine Frist von vier Wochen, um der alten Versicherung zu kündigen und gleichzeitig eine neue, bessere private Krankenversicherung zu finden.
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Stand der Datei: 14.11.2009| Copyright 1999 - 2010 dewion.de