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Private Krankenversicherung
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung.
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Gesetzliche Regelungen für die private Krankenversicherung ...
Wann kann ich als Angestellter in die PKV wechseln?
Wenn Ihr Jahres-Bruttoeinkommen bereits im Jahr 2003 über der damaligen Verdienstgrenze lag (betrug seinerzeit 45.900 EUR), können Sie jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln und müssen nur die Kündigungsfrist bei Ihrer gesetzlichen Kasse einhalten (2 Monate zum Monatsende). Erfolgt die Kündigung also beispielsweise noch in diesem Monat, könnte der Wechsel bereits zum 1. Mai 2012 stattfinden.
Lag Ihr Bruttoeinkommen jedoch erst seit dem Jahr 2004 über der Verdienstgrenze, so können immer nur zum 1. Januar eines Jahres in die private Versicherung wechseln und zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen, welche Sie hier können.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Ihre Firma zahlt Ihnen auch zur privaten Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung dazu. Der maximale Zuschuss beträgt zur Zeit 37,29 EUR für die Pflege- und 279,23 EUR für die Krankenversicherung. Insgesamt zahlt Ihnen der Arbeitgeber also maximal 316,52 EUR dazu.
Achtung: Für Arbeitnehmer in Sachsen beträgt der maximale Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung höchstens 18,17 EUR. Für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen also nur bis zu 297,40 EUR.
Ich bin Student. Kann ich in eine private Krankenversicherung wechseln?
Mit Beginn des Studiums können Sie innerhalb von 3 Monaten entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Für unter 30-jährige sind die gesetzlichen Kassen jedoch immer billiger als die Studententarife der privaten Krankenversicherung. Haben Sie die Altersgrenze jedoch überschritten oder bereits das 15. Fachsemester erreicht, dann ist die private Krankenversicherung meistens die bessere und oftmals auch die preiswertere Lösung. Im Kapitel Private Krankenversicherung für Studenten finden Sie alle notwendigen Informationen dazu.
Kann ich später in die gesetzliche Kasse zurück?
Grundsätzlich: Nein.  Es gibt aber auch Ausnahmen.
Für Angestellte ist eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn das Einkommen wieder unterhalb der gültigen liegt. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn Ihre Bezüge langsamer steigen als die Verdienstgrenze oder wenn Sie von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umsteigen.
Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen während der ersten drei Jahre der Selbständigkeit zurück wechseln. Und wenn Sie wieder ein Angestellltenverhältnis aufnehmen, ist die Rückkehr in das System der gesetzlichen Kassen sogar Pflicht.
Studenten können mit ihrer Exmatrikulation in der Regel sofort wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zurück kehren. Weil auch hier unterschiedliche Bestimmungen gelten, lesen Sie dazu bitte das Kapitel Krankenversicherung nach dem Studium.
Mitversicherung von Familienangehörigen ...
Ist meine Familie in der PKV kostenfrei familienversichert?
Nein. Die private Krankenversicherung erhebt für jede versicherte Person einen separaten Beitrag. Für Familien ist das oft ein Rechenexempel. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind die Beiträge aber relativ gering - und in der Pflegeversicherung sind Kinder ohnehin beitragsfrei mitversichert.
Ich bin Arbeitnehmer. Zahlt mir mein Arbeitgeber, wenn ich in die PKV wechsele, den 50%-igen Arbeitgeberanteil auch für meinen Ehepartner und die Kinder?
Ja, das muss er tun. Allerdings ist der Arbeitgeberanteil begrenzt auf denjenigen Betrag, den er Ihnen zu einer gesetzlichen Krankenkasse maximal dazu zahlen müsste. Umgerechnet bedeutet dies: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte der Beiträge bis zu der aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3.825 EUR pro Monat) mutipliziert mit dem zurzeit gültigen Durchschnittssatz der gesetzlichen Krankenkassen (derzeit 15,5%).
Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung beträgt zurzeit also max. 279,23 EUR. Hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung, welcher derzeit 37,29 EUR beträgt (für Arbeitnehmer in Sachsen jedoch nur 18,17 EUR).
Insgesamt also beträgt der max. Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung derzeit 316,52 EUR (für Arbeitnehmer in Sachsen jedoch nur 297,40 EUR).
Allgemeine Infos zur privaten Krankenversicherung ...
Muss ich in der privaten Krankenversicherung mit Beitragserhöhungen rechnen?
Ja, und zwar mit Sicherheit. Denn die Kostenexplosion im Gesundheitswesen geht auch an den privaten Krankenversicherungen nicht vorbei. Die Preissteigerungen sind fast identisch mit denen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Nähere Infos zu diesem Thema finden Sie im Kapitel Beitragsentwicklung.
Sind die Beiträge als Rentner später noch bezahlbar?
Davon kann man ausgehen, denn die privaten Krankenversicherer haben aus den Erfahrungen der Vergangenheit einiges dazu gelernt. So werden aus einem großen Teil der Beitragseinnahmen feste Rücklagen gebildet, welche ausschließlich zur Subventionierung der Beiträge im Rentenalter herangezogen werden.  Zudem schreibt das Gesetz seit dem 01.01.2001 eine 10%ige Altersrückstellung vor, um zusätzliche Beitragsentlastungen zu schaffen. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel private Krankenversicherung in der Rente.
Worauf muss ich vor dem Wechsel in die private KV achten?
Dieses Thema lässt sich nicht mit wenigen Worten erklären.
Bitte lesen Sie dazu das Kapitel Tipps vor einem Wechsel.
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Stand der Datei: 14.11.2009| Copyright 1999 - 2012 dewion.de