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![]() Die meisten Tarife der privaten Krankenversicherung erstatten Ihnen einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Nicht alle, aber zumindest die meisten Privatversicherungen sehen diesen Bonus vor.
Je nach Tarif und Anzahl der leistungsfreien Jahre bekommen Sie dann entweder zwischen einem halben und sechs Monatsbeiträgen zurück erstattet - oder bei manchen Tarifen eine prozentuale Rückerstattung, welche 10 bis 40 Prozent vom Jahresbeitrag betragen kann. In den meisten Tarifen aber dürfen innerhalb eines Jahres überhaupt keine Rechnungen eingereicht werden, wenn die Erstattung zum Tragen kommen soll.
Bei einigen Tarifen jedoch können Sie auch Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder für Zahnprophylaxe einreichen, ohne das die Rückerstattungen verloren gehen. Mit anderen Worten: Bei solchen Tarifen erhalten Sie die Rückerstattung auch dann, wenn Sie dem Versicherer die Kosten für Routineuntersuchungen (z.B. zur Krebsvorsorge oder Zahnprophylaxe) oder für Schutzimpfungen in Rechnung gestellt haben.
In den meisten Tarifen sind die Beitragserstattungen nicht garantiert.
Bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung sollten Sie der möglichen Erstattung also keine zu hohe Priorität einräumen.
Bisher wurden die versprochenen Beitragserstattungen in der Regel zwar eingehalten - oder nur gerinfügig gekürzt - doch in die Zukunft kann niemand blicken.
Zwar gibt es auch einige Tarife mit garantierten Beitragsrückerstattungen, doch die daran geknüpften Bedingungen sind oft viel zu streng. Wirklich faire Bedingungen bieten in der Form zurzeit nur die DKV (in den M4-Tarifen) und die HanseMerkur (im Tarif ASZG) an. Außerdem noch die LKH in allen ihren Tarifen.
Arbeitnehmer müssen die Rückerstattung unter Umständen bis zur Hälfte an ihren Arbeitgeber abtreten, denn schließlich beteiligt der sich auch an den Beiträgen. Für Angestellte greifen die Vorteile der Rückerstattungen deshalb oft nur zu 50 Prozent.
dewion Nutzer genießen einen besonderen Service:
Auf Wunsch rechnen wir Ihnen aus, bis zu welchem Betrag Sie die Arztrechnungen aus eigener Tasche bezahlen sollten im Hinblick auf künftige Beitragserstattungen.
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