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![]() In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung für Familienmitglieder - auch nicht für Kinder. Diese Regelung gilt nur im System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren ist die GKV sogar alles andere als schlecht, weil der gesetzliche Leistungskatalog hier zum Teil deutlich bessere Leistungen vorsieht, als für seine erwachsenen Kassenmitglieder.
Denn bei Kindern entfallen nicht nur die meisten Zuzahlungen, sondern es sind auch einige Sonderleistungen (wie Sehhilfen oder Zahnspangen) eingeschlossen. Darüber hinaus werden alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen übernommen (bei letzteren sein Sie bitte vorsichtig und lassen gesunde Skepsis walten, bevor Sie irgend jemanden mit der Impf-Nadel an Ihr Kind heran lassen).
Liegt ein Kind von unter 14 Jahren gar im Krankenhaus, bieten viele Kliniken im Rahmen der Kassenleistungen sogar die Übernachtung eines Elternteiles im selben Krankenzimmer an.
Insgesamt gesehen ist das Leistungsspektrum in der GKV für Kinder sogar besser, als vergleichsweise in den Billig-Tarifen der PKV.
Trotzdem müssen sich GKV-versicherte Patienten häufig auf längere Wartezeiten für Arztbesuche einstellen, denn Kassenpatienten und deren Kinder haben oft nur den Status von Kunden 3. Klasse. Die Bezeichnung ´Kunde´ dürfen Sie sogar wörtlich nehmen, denn unser Gesundheitswesen ist mittlerweile ein Märchen von „Es war einmal“ — es ist zu einer Industrie mutiert wegen der Globalisierung und Privatisierung zugunsten von Pharmalobbys und großer Betreibergesellschaften.
Deutsche Ärzte wandern nicht selten ins Ausland ab, weil hier kaum noch Perspektiven bestehen. Vor allem deshalb gibt es mittlerweile viel zu wenig Kinderärzte in der BRD.
Es liegt hauptsächlich am Abrechnungssystem, denn jeder Arzt bekommt, für gesetzlich Versicherte, pro Quartal nur einen Fix-Betrag zugesprochen, welchen er je Patient abrechnen darf (einschließlich Medikamtente, die den größten Kostenfaktor ausmachen!). Ist das Gesamt-Budget aufgebraucht, muss der Arzt alle Kassenpatienten bis zum Ende des Kalenderquartals quasi kostenlos behandeln. Wo müssen Kinder versichert werden?
Bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgemeinschaften müssen Kinder immer bei demjenigen Elternteil versichert sein, der das höhere Einkommen hat. Ist einer der Partner in der GKV versichert und der andere in der PKV, dann entscheidet die Verdiensthöhe über die Versicherungsart des Kindes. Liegt das Gesamteinkommen des GKV-Versicherten Elternteils höher, kann das Kind kostenfrei gesetzlich familienversichert werden, sofern es keine Arbeitseinkünfte von mehr als 400 EUR pro Monat bezieht - und auch die sonstigen Einkünfte (z.B. aus Beteiligungen, Mieten, Pachten oder Zinsen) nicht höher sind als 360 EUR im Monat.
Übrigens müssen Kinder nicht zwangsläufig bei der PKV-Gesellschaft der Eltern versichert werden, denn nicht wenige Gesellschaften versichern Kinder auch ohne Mitwirkung eines Erwachsenen. Eine detaillierte Liste dazu finden Sie unter
oder bei den Tarifinformationen in unserem interaktiven
Versicherung von Neugeborenen
In diese schöne Situation kommen jedes Jahr hunderttausende von Paaren:
Das Glück wird wahr und ein Kind wird geboren. Solange beide Elternteile in der GKV versichert sind, ist die Frage der Mitversicherung des süßen Fratzes schnell geklärt: Neugeborene sind im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert.
Im System der privaten Krankenversicherung ist es ein wenig anders. Hier müssen die folgenden Regelungen beachtet werden:
Soll ein Neugeborenes bei dem gleichen PKV-Unternehmen versichert werden, wie einer der Elternteile, so kann der kleine Sproß auch hier ohne Probleme mitversichert werden. Denn auch für die Privatversicherer besteht eine unbedingte Pflicht zur Nachversicherung von Neugeborenen, sofern die Geburt des Kindes innerhalb einer Frist von 2 Monaten gemeldet wird.
In dem Fall wird der Versicherungsschutz vom Tag der Geburt an garantiert - und das ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge wegen etwaiger Erkrankungen des Kindes. Dies wird Ihnen zugesichert nach den allgemeinen Muster-bedingungen (MB/KK) der privaten Krankenvollversicherung, welche Sie in § 2, Abschnitt 2 auf Seite 6
Doch Achtung, es bestehen folgende Einschränkungen und Fallstricke:
Welche Leistungen sollte ein PKV-Tarif für Kinder enthalten?
Im Grunde genommen sollten Sie auf dieselben Dinge achten, wie für sich selbst:
Darüber hinaus sind für kleinere Kinder folgende Punkte ratsam:
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