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![]() Mit Beginn der Altersrente vermindert sich meist auch das Einkommen.
Hinzu kommt, das mit zunehmendem Alter auch häufiger Krankheiten auftreten. Eine günstige Krankenversicherung ist also besonders im Rentenalter sehr wichtig.
Noch oft aber herrscht die Vorstellung, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch im Alter stets günstige Beiträge garantiert. Für viele Rentner ist das ein folgenschwerer Trugschluss. Denn diese Fausregel gilt allenfalls für Pflichtversicherte Mitglieder.
Als Pflichtmitglied zählen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent unterhalb der jeweiligen
verdient haben. In dem Fall wären später nur Ihre Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eventuelle Zusatzeinnahmen aus Versorgungsbezügen beitragspflichtig. Für alle anderen Einnahmen müssen Sie keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen.
Das Gesetz bestimmt, dass sich die Beitragsbemessung der in der gesetzlichen Kasse freiwillig versicherten Mitglieder (und dazu gehören auch die freiwillig versicherten Rentner) nach der gesamten Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu richten haben.
Dies bedeutet, dass freiwillig versicherte Rentner für sämtliche Einnahmen aus privaten Altersrenten oder betrieblichen Altersvorsorgen, aus Kapitaleinkünften, Mieteinnahmen usw. zusätzlich den vollen Beitragssatz bezahlen müssen. So verwundert es nicht, dass viele freiwillig versicherte Rentner (die derzeitige Zahl schätzt man auf 615.000) monatlich 490 Euro und mehr an Beiträgen abführen müssen. Zusammen mit den Kosten für die Pflegeversicherung und den möglichen Zuzahlungen kommen diese Rentner sogar noch auf eine viel höhere Belastung von 550 Euro oder mehr.
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