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![]() Bei den Standardtarifen der gesetzlichen Kassen sind 95 Prozent der Leistungen einfach identisch. Entscheidende Unterschiede gibt es also nicht.
Im Sozialgesetzbuch wird nämlich genau festgelegt, was die Krankenkassen erstatten müssen, und was nicht. Beim Leistungsspektrum verfügen die Kassen also kaum über entscheidende Spielräume.
Es gibt zwar geringe Unterschiede in wenigen Teilbereichen - doch dies geschieht bestenfalls auf der Basis von freiwilligen Kulanzleistungen (die Techniker-Krankenkasse z.B. zahlt auf Antrag und nach erfolgter Genehmigung auch für Heilpraktiker-Behandlungen).
Und weil die Leistungen nahezu identisch sind, kann man sich ohne Gedanken von einer teuren Kasse verabschieden und z.B. in eine günstige Betriebskrankenkasse wechseln.
Ganz anders verhält es sich jedoch bei den Wahltarifen, die im April 2007 eingeführt wurden. Diese haben derart unterschiedliche Leistungen, dass kaum ein Durchblick darüber besteht.
Mehr Infos dazu im Kapitel
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