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Gesetzliche Kassen
Wer ist freiwillig versichert?
Wer aufgrund seines Einkommens oder seiner Tätigkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnte, gilt als freiwillig versichert.
Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet nämlich zwischen zwei verschiedenen Mitgliedsstatuten: Der so genannten Pflichtversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft.
Pflichtversicherte sind zwangsweise gesetzlich versichert. Freiwillige Mitglieder dagegen können die Art ihrer Krankenversicherung frei wählen und sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden.
Angestellte und Arbeiter
Alle Arbeitnehmer, deren Jahres-Bruttoeinkommen bereits seit dem Jahr 2007 oder vorher über der Pflichtversicherungsgrenze lag (und somit freiwillig gesetzlich versichert waren), können jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.

Wenn Sie dagegen erst seit 2008 über der Pflichtversicherungsgrenze verdienen, wäre ein Wechsel generell erst zum 1. Januar 2011 möglich.

Zudem gilt dann als Voraussetzung, dass Ihr Jahres-Bruttoeinkommen mind. 3 Jahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen haben muss. Aktuell bedeutet dies, dass Ihr Einkommen vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 folgende Werte nicht unterschreiten durfte / bzw. in 2010 nicht unterschreiten darf, wenn Sie im Jahr 2010 in die PKV wechseln möchten:
- im Jahr 2008:   48.150 EUR
- im Jahr 2009:   48.600 EUR
- im Jahr 2010:   49.950 EUR
Selbständige und Freiberufler
haben stets die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sie müssen also keine gesetzlichen Regelungen oder Einkommensgrenzen beachten. Lediglich einige oder sind unter gewissen Umständen weiterhin an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden.
Studenten
sind normalerweise verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Sie können sich aber binnen drei Monaten nach der Einschreibung von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat krankenversichern. Eine private Krankenversicherung rechnet sich jedoch nur für ältere Studenten oder für Studi´s, die eine bestimmte Semesterzahl erreicht haben. Spätestens mit erreichen des 14. Semesters oder bei Vollendung des 30. Lebensjahres rechnet sich eine private Krankenversicherung im Normalfall immer besser. Ausführliche Infos dazu finden Sie im Kapitel Krankenversicherung für Studenten.
Beihilfeberechtigte Beamte
können über die Art ihrer Krankenversorgung frei entscheiden.

Sie sollten sich möglichst immer privat versichern. Dies hat folgenden Grund:

Beamte unterliegen keiner Versicherungspflicht. Die Dienstherren erstatten die Krankheitskosten deshalb nicht komplett, sondern nur anteilig im Rahmen des prozentualen Beihilfesatzes (zwischen 50 und 70%). Für die Familienangehörigen eines Beamten beträgt die staatliche Beihilfe sogar bis zu 80% (abhängig vom Bundesland und der Anzahl der Kinder).

Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen haben keine speziellen Beihilfetarife. Dort muss ein Beamter immer den vollen Beitrag zahlen - obwohl er im Krankheitsfall nur prozentuale Leistungen entsprechend ihres Beihilfesatzes in Anspruch nehmen würde.
Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Beihilfe
sind meist gesetzlich pflichtversichert, können sich aber wie "normale" Arbeitnehmer auch privat versichern, sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Sie sollten jedoch immer gesetzlich versichert bleiben. Denn mit erreichen des Rentenalters fällt die Beihilfe weg und die Beiträge würden sich deutlich erhöhen.
Tipps
Für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler und für Studenten ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vor allem dann sinnvoll, wenn der Ehepartner nicht selbst versichert ist, sondern über Sie familienversichert werden muss. Mehr Infos dazu erhalten Sie im Kapitel Familienversicherung.
Auch Personen ab einem bestimmten Lebensalter sollten möglichst gesetzlich versichert bleiben. Mehr dazu hier.

Freiwillig versicherte können bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung kurzfristig dahin übertreten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Im Kapitel Wie wechsele ich die Kasse? können Sie alles nachlesen.
 
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Stand der Datei: 16.03.2009| Copyright 1999 - 2010 dewion.de