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![]() Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet zwischen zwei Mitgliedsformen, nämlich der so genannten freiwilligen Mitgliedschaft und der Pflichtversicherung.
Als freiwillig versichert gilt (vereinfacht gesagt) jeder, der aufgrund seines Einkommens oder seiner Tätigkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnte.
Pflichtversicherte dagegen müssen sich per Zwang gesetzlich krankenversichern. Je nach beruflicher Tätigkeit greifen unterschiedliche Regelungen, die wir Ihnen im folgenden kurz erklären möchten:
Arbeitnehmer gelten zunächst immer erst als pflichtversichert in der GKV.
Nur wenn das Jahres-Bruttoeinkommen (laut Arbeitsvertrag) mindestens 50.850 EUR beträgt, werden Angestellte als freiwillig versichert eingestuft. Sie können dann entweder im System der GKV bleiben, oder in eine
haben stets die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Sie müssen also keine gesetzlichen Regelungen oder Einkommensgrenzen beachten. Lediglich einige oder sind unter gewissen Umständen weiterhin an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden.
sind normalerweise verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Sie können sich aber binnen drei Monaten nach der Einschreibung von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat krankenversichern. Eine private Krankenversicherung rechnet sich jedoch nur für ältere Studenten oder für Studi´s, die eine bestimmte Semesterzahl erreicht haben. Spätestens mit erreichen des 15. Fachsemesters oder nach dem 30. Geburtstag rechnet sich eine private Krankenversicherung im Normalfall immer besser. Ausführliche Infos dazu finden Sie im Kapitel
können über die Art ihrer Krankenversorgung frei entscheiden.
Sie sollten sich möglichst immer privat versichern. Dies hat folgenden Grund: Beamte unterliegen keiner Versicherungspflicht. Die Dienstherren erstatten die Krankheitskosten deshalb nicht komplett, sondern nur anteilig im Rahmen des prozentualen Beihilfesatzes (zwischen 50 und 70%). Für die Familienangehörigen eines Beamten beträgt die staatliche Beihilfe sogar bis zu 80% (abhängig vom Bundesland und der Anzahl der Kinder). Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen haben keine speziellen Beihilfetarife. Dort muss ein Beamter immer den vollen Beitrag zahlen - obwohl er im Krankheitsfall nur prozentuale Leistungen entsprechend ihres Beihilfesatzes in Anspruch nehmen würde.
sind meist gesetzlich pflichtversichert, können sich aber wie "normale" Arbeitnehmer auch privat versichern, sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Sie sollten jedoch immer gesetzlich versichert bleiben. Denn mit erreichen des Rentenalters fällt die Beihilfe weg und die Beiträge würden sich deutlich erhöhen.
Für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler und für Studenten ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vor allem dann sinnvoll, wenn ein Ehepartner plus Kinder nicht selbst versichert sind, sondern familienversichert werden müssen. Mehr Infos dazu erhalten Sie im Kapitel
Auch Personen ab einem bestimmten Lebensalter sollten möglichst gesetzlich versichert bleiben. Mehr dazu
Freiwillig versicherte können bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung kurzfristig darin eintreten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten. Im Kapitel
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