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![]() Hier finden Sie Antworten auf die uns am häufigsten gesellten Fragen.
Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Dann
Wir sind verheiratet, haben zwei Kinder und sind beide gesetzlich krankenversichert.
Ich bin selbständig und erwäge derzeit den Übertritt in die private Krankenversicherung. Meine Frau dagegen ist als Angestellte pflichtversichert im gesetzlichen Kassensystem. Können die Kinder über meine Frau familienversichert werden, falls ich in die private wechsele? Eheliche Kinder müssen immer bei demjenigen Elternteil mitversichert werden, der das höhere Einkommen hat. Wenn Ihr eigener Verdienst also höher ist als der Ihrer Ehegattin, müssen Ihre Kinder über kurz oder lang ebenfalls in eine private Krankenversicherung wechseln. Dies muss übrigens nicht zwangsläfig derselbe Versicherer sein, bei dem Sie selbst versichert sind. Bei vielen Gesellschaften nämlich können Kinder auch allein, also ohne Mitwirkung eines Erwachsenen, versichert werden.
Meine Tochter ist Studentin, 22 Jahre alt und hat neben dem Studium noch einen Hinzuverdienst. Kann sie weiterhin über mich familienversichert bleiben?
Das Thema Familienversicherung ist bei Studenten sehr komplex. Alle notwendigen Infos dazu haben wir Ihnen im Kapitel
Entstehen mir irgendwelche Nachteile (z.B. geringere Erstattungen), wenn ich einen Kassenwechsel vornehme?
Nein. Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch festgelegt (sog. Muss-Leistungen). Wenn Sie Wert auf Extra-Leistungen (z.B. Kostenerstattungen für Heilpraktiker) legen, sollten Sie sich vorher erkundigen, ob die jeweilige Kasse auch solche Leistungen übernimmt, die über den Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hinausgehen (sogenannte Kann-Leistungen). Im Regelfall sind die Leistungsunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen aber minimal.
Wann kann ich in die Kasse meiner Wahl wechseln? Was muss ich dafür tun?
Genaue Infos über die Kündigungsfristen und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind erhalten Sie im Kapitel
Kann ich wirklich in eine preiswerte Betriebskrankenkasse wechseln, obwohl ich in der betreffenden Firma gar nicht arbeite?
Die in unserem Online-Rechner aufgeführten Kassen (auch Betriebskrankenkassen) sind öffentlich. Bei solchen Krankenkassen können Sie also selbst dann eine Mitgliedschaft beantragen, wenn Sie nicht in der entsprechenden Firma arbeiten. Nicht alle Kassen sind jedoch automatisch für jedes Bundesland geöffnet. Dieser Umstand wird im Kassenvergleich von dewion aber mit berücksichtigt.
Kann ich nach einem Wechsel wieder in meine „alte“ Kasse zurückkehren?
Nach einem vollzogenen Wechsel sind Sie mindestens für 18 Monate an die neue Kasse gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie wieder in Ihre alte Krankenkasse zurück wechseln. Beachten Sie aber: Wenn Sie in einen der sog.
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