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Die Hausratversicherung kommt leider nicht für alle entstandenen Schäden auf. Alle Versicherungen sehen nämlich gewisse Klauseln vor, in denen einzelne Risiken nur zum Teil oder gar nicht versichert sind.
Wir haben Ihnen hier einige Beispiele aufgelistet, welche Schadenfälle teilweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind...
- Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden:Wenn Sie also zum Beispiel bei längerem Verlassen der Wohnung ein Fenster geöffnet lassen, die Haustür nicht abschließen, oder den Zulauf der Waschmaschine nach dem Waschgang nicht zudrehen.
- Einfacher Diebstahl:Wenn Ihnen etwas gestohlen wird ohne dass bei Ihnen eingebrochen wurde, dann spricht man von einem einfachen Diebstahl. Das kann z.B. ein Diebstahl aus der offenen Garage, vom Balkon oder der Terasse sein. Solche Diebstähle sind manchmal nicht mitversichert. Die meisten Hausratversicherungen jedoch leisten auch für solche Schäden.
- Bestimmte Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck, Urkunden, Wertpapiere):Wenn Sie die oben erwähnten Wertsachen nicht in einem Tresor aufbewahren, sind diese immer nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Je nach Versicherung und Art der Wertgegenstände sind dann zwischen 500 und 20.000 EUR mitversichert.
- Mietsachschäden:Wenn Sie zur Miete wohnen und beim Einzug zum Beispiel schon eine Einbauküche in der Wohnung vorhanden war, kommt die Hausratversicherung im Regelfall nicht für Schäden an dieser Küche auf. Zuständig dafür ist die private Haftpflichtversicherung.
Im Leistungsvergleich des
Online-Rechners
können Sie die Klauseln der einzelnen Hausratversicherungen sofort erkennen und danach Ihre Wahl treffen.
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