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Ersetzt die Hausratversicherung alle Schäden in ausreichender Höhe? Und reicht das, um sich im schlimmsten Fall komplett neu einzurichten? Eine Hausratversicherung ersetzt immer den Wiederbeschaffungspreis für den abhanden gekommenen oder zerstörten Hausrat. Als Entschädigung bekommen Sie also immer den Neuwert für alle wieder zu beschaffenden Gegenstände und Geräte ersetzt.
Ist die beschädigte Sache dagegen noch reparierbar, zahlt Ihnen die Hausratversicherung sämtliche Reparaturkosten. Wenn also beispielsweise Ihr Teppich angebrannt ist und die verbrannte Stelle noch repariert werden kann, erhalten Sie die Kosten für die Reparatur.Weil der Teppich danach vielleicht nicht mehr ganz so schön aussieht, liegt eine Wertminderung vor, die zusätzlich von der Hausratversicherung ausgeglichen wird.
Die Obergrenze allerdings ist immer die von Ihnen vereinbarte Versicherungssumme.
Achten Sie deshalb darauf, dass die versicherte Summe dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Für Wertsachen und Fahrräder ist die Entschädigung jedoch fast immer auf bestimmte Höchstsummen begrenzt:
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