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Fast alle Gegenstände sind in einer Hausratversicherung automatisch mitversichert. Sachen aus Glas sind im Regelfall jedoch nur bei Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert. Alle anderen Ereignisse sind nicht automatisch enthalten. Wenn Ihr Glas auch darüber hinaus mitversichert werden soll (z.B. wegen eines Wintergartens), müssen Sie hierfür eine separate Glasversicherung abschließen.
Sollten in Ihrem Haushalt gar Cerankochflächen, Ornamentverglasungen oder besonders geschliffene Gläser vorhanden sein, dann achten Sie bitte darauf, dass Ihre Versicherung auch für solche Gläser leistet. Nicht selten nämlich steht in den Klauseln der Versicherer, dass nur „einfaches Glas” versichert ist.
Folgende Gegenstände aus Glas oder Kunstoff sind mit einer Glasversicherung abgesichert:
Nicht versichert dagegen sind:
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