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Private Haftpflichtversicherung - Haftpflicht Versicherung
Private Haftpflichtversicherung - Privat Haftpflicht Versicherung
Was ist in der Haftpflichtversicherung nicht versichert?

Für bestimmte Schadenfälle kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf.
Dazu gehören z.B. solche, wo der Gesetzgeber eine Haftung ausdrücklich ausklammert oder auch Schäden, die mutwillig begangen wurden.

Eine private Haftpflichtversicherung leistet in aller Regel also nicht für...
  • Schäden, die mit Absicht begangen werden (und das ohne Ausnahme).
  • Schäden, die laut Gesetz ohne Ihr Verschulden zustande gekommen sind. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wenn etwas geschieht, ohne dass jemand etwas dafür kann, gibt es dafür auch keine Haftung. Schließlich wird im BGB ja eindeutig definiert, dass jeder nur dann haftet, wenn er anderen einen Schaden schuldhaft zufügt.
  • Schäden, die mit Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht werden.
    Diese können entweder im Vertrag zusätzlich eingeschlossen, oder müssen über spezielle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.
  • Geldstrafen und Bußgelder sowie vertragliche Verpflichtungen
    (z.B. die Rückzahlung eines Darlehens).
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (wobei manche Versicherer auch dafür aufkommen). Sachschäden an Gegenständen in der gemieteten Wohnung (z.B. an der Einbauküche) werden jedoch immer übernommen.
  • Versehentlich selbst beigebrachte Körperschäden.
    Wenn Sie sich versehentlich selbst ein Malheur am eigenen Körper zugefügt haben, würden nur andere Versicherungsarten leisten (z.B. eine private Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Grundfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Absicherung).
  • Aus Unachtsamkeit verursache Sachschäden am eigenen Wohnungsinventar.
    Hierfür kommt nur eine Hausratversicherung auf.
  • Körperliche oder materielle Schäden, die Ihnen von anderen zugefügt werden.
    Dafür aber gibt es optional die Ausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung.
Tipp
Wenn Sie eine vereinbaren, begleicht Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen auch selbst erlittene Schäden, sofern der Verursacher diese nicht ersetzen kann.
Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Verursacher finanziell pleite ist und zudem keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt. Mittlerweile wird dieser wertvolle Einschluss schon von vielen Versicherern angeboten.


 
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Stand der Datei: 04.03.2011| Copyright 1999 - 2012 dewion.de