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![]() In einigen Fällen kommt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, Eine Privathaftpflicht kommt grundsätzlich nicht auf für
Vereinfacht bedeutet das: Wenn etwas geschieht, ohne dass jemand etwas dafür kann, gibt es dafür auch keine Haftung. Schließlich wird im BGB ja eindeutig definiert, dass jeder nur dann haftet, wenn er anderen schuldhaft einen Schaden zufügt.
Diese können entweder im Vertrag zusätzlich eingeschlossen, oder müssen über spezielle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.
(z.B. die Rückzahlung eines Darlehens).
(ausgenommen in der gemieteten Wohnung).
Wenn Sie sich selbst versehentlich ein Malheur am eigenen Körper zugefügt haben, würde eine private Unfallversicherung leisten. Bei einem selber verursachten Sachschaden an Ihrem Eigentum kommt die Hausratversicherung dafür auf.
Wenn Sie eine
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Stand der Datei: 07.03.2010| Copyright 1999 - 2010 dewion.de
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