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![]() Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür unbegrenzt haften. Das ist sinngemäß die Aussage des bürgerlichen Gesetzbuches nach dem § 823. Ob das Malheur fahrlässig oder vorsätzlich angerichet wurde, ist dabei ziemlich egal.
Zum Glück aber sind es meist nur die kleinen Mißgeschicke, die uns was kosten: So oder so: Eine Haftpflichtversicherung bewahrt Sie in solchen Fällen vor den drohenden Folgekosten. Sie sollte deshalb immer zur Pflichtübung gehören, zumal die Beiträge bei günstigen Haftpflichtversicherungen für jeden bezahlbar sind.
Bei Haftpflichtversicherungen gibt es enorme Preisunterschiede.
Neben dem Beitrag sollten Sie allerdings auch ein wenig auf die Leistungen achten. Denn längst nicht alle Ereignisse sind in jeder Haftpflichtversicherung automatisch versichert. Achten Sie hier vor allem auf den Einschluss der so genannten
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Stand der Datei: 07.03.2010| Copyright 1999 - 2010 dewion.de
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