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![]() Das kann schnell passieren: Sie haben den Teppich des Nachbarn ruiniert Meist enden solche Missgeschicke zwar glimpflich, doch manchmal ist es mit Das sollten Sie im Schadenfall unbedingt beachten
Schon gar nicht ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
Ihre Haftpflichtversicherung sendet Ihnen dann einen Fragebogen zu.
genau und immer wahrheitsgemäß.
Sie dagegen sofort Einspruch erheben. Informieren Sie Ihre Versicherung umgehend darüber und schicken Sie ihr die gerichtlichen Schriftstücke zu, damit entsprechende Gegenmaßnahmen veranlasst werden können.
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Stand der Datei: 07.03.2010| Copyright 1999 - 2012 dewion.de
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