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Private Haftpflichtversicherung - Haftpflichtversicherungen
Private Haftpflichtversicherung
Sinnvolle Extras und Einschlüsse

Wir haben Ihnen hier diejenigen Extras zusammengestellt, welche in einer
Haftpflichtversicherung wirklich sinnvoll sind. Bei manchen Anbietern sind
diese Zusätze bereits teilweise -oder sogar schon ganz- enthalten.

Allmählichkeitsschäden

Allmählichkeitsschäden geschehen (das sagt schon die Bezeichnung) erst nach und nach über einen längeren Zeitraum. Leider sind solche Schäden nur dann versichert, wenn dies ausdrücklich in den Bedingungen steht oder extra vereinbart wurde.
Dazu ein Beispiel:
Sie schrauben Ihre neue Küche selbst zusammen und beschädigen beim Bohren nur ganz leicht das Wasserrohr. Nach einiger Zeit bemerken Sie einen großen Wasserfleck an der Wand. Die Überprüfung ergibt, dass ein neues Rohr benötigt wird, was am Ende einige tausend Euro kosten könnte.
Ein weiteres Beispiel hierfür ist der leicht vor sich hin tropfende Abfluss der Spüle. Oft lockern sich dadurch die eigenen Fliesen und manchmal bilden sich in der Wohnung des Nachbarn sogar Flecken oder es treten Schimmelpilze auf. Weil solche Schäden in der Praxis ziemlich häufig vorkommen, raten wir Ihnen zu einer Mitversicherung.
Ausfalldeckung (Schadenersatz)

Eine Ausfalldeckung ist ein sehr sinnvoller Zusatz in der Haftpflichtversicherung.
Denn mal angenommen, ein Unbekannter fügt Ihnen einen Schaden zu und kann nicht ermittelt werden. Oder der Verursacher ist zwar bekannt, kann Ihnen den Schaden aber nicht ersetzen, weil er keine eigene Haftpflichtversicherung hat und zudem noch pleite ist. Haben Sie eine Ausfalldeckung vereinbart, dann bekommen Sie von der eigenen Haftpflicht den entstandenen Schaden ersetzt (abzüglich einer Selbstbeteiligung von z.B. 1.000 Euro).

Beispiel:
Das Kind Ihres Nachbarn zündelt herum und setzt dabei Ihr Haus in Brand.
Ihr Nachbar selbst ist nicht versichert und zudem durch eine Hypothek hoch verschuldet. Eine Ausfalldeckung würde in dem Fall den erlittenen Schaden übernehmen.
Gewässerschäden

Fast jeder hat wohl irgendwo seinen Lackeimer, das Schädlingsbekämpfungsmittel oder einen Altölkanister herumstehen.

Wenn solche Stoffe auslaufen und in den Boden oder ins Grundwasser gelangen, droht schnell eine Verseuchung. Die Behörden treffen in dem Fall unverzüglich die notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sind oft sehr kostenintensiv und können leicht in die hunderttausende oder sogar in die Millionen Euro gehen.

Besonders Besitzer von Öltanks sollten darum sicherstellen, dass ihre Haftpflicht auch für Gewässerschäden aufkommt.
Regressverzicht der Sozialversicherungsträger

Wenn Sie Ihren Lebenspartner z.B. beim Sport verletzen, kommt die Krankenkasse zwar für alle Behandlungskosten auf, wird diese aber später von Ihnen zurückverlangen.

Ihre Haftpflichtversicherung leistet nur dann, wenn die Klausel „Regressverzicht bei Sozialversicherungsträgern“ enthalten ist.

Übrigens: Bei Ehepartnern gehen die Sozialversicherungsträger nicht in Regress.
Schlüsselverlust

Die meisten Mehrfamilienhäuser verfügen heutzutage über moderne Schließanlagen.
Ihr Schlüssel passt dann gleichzeitig für die Haus- und Wohnungstür.

Wenn Sie einen der Schlüssel verlieren, können Sie nicht immer auf den Schlüsseldienst hoffen. Solche Universalschlüssel können nämlich nur ganz selten nachgemacht werden.

Spätestens beim nächsten Umzug wird der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft dann nach dem fehlenden Schlüssel fragen.

Dann wird meistens darauf bestanden, den Schließzylinder für die Haustür und auch für Ihre Wohnungstür auszutauschen. Denn schließlich will man sicherstellen, dass der mögliche Finder den Schlüssel nicht zu einem Einbruch benuzt. Weil alle anderen Hausbewohner aber den gleichen Schlüssel zur Haustür haben, müssen auch alle anderen Schlösser ausgewechselt werden. Rechnungen in dreistelliger Höhe sind dann keine Seltenheit.
Hüten fremder Hunde

Wenn Sie selbst oder vielleicht auch Ihre Kinder manchmal auf den Hund des Nachbarn, von Freunden oder Verwandten aufpassen, übernehmen Sie mit dem Hund auch gleichzeitig die volle Haftung. Angenommen der Hund büchst aus und ein Autofahrer fährt beim Ausweichmanöver in ein parkendes Fahrzeug (dann hoffentlich nicht auch noch in Ihr eigenes). In dem Fall werden Sie für alle Schäden (auch für körperliche) in Regress genommen.
Reiten fremder Pferde

Reiten Sie ein fremdes Pferd (z.B. ein Pflegepferd) tragen Sie in dem Augenblick das Haftungsrisiko, und nicht der Besitzer. Sollte das Pferd zum Beispiel auf die Strasse laufen (weil es vielleicht nicht richtig angebunden war) und einen Unfall verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
Haftpflicht als Tagesmutter

Wenn Sie öfter mal auf Kinder anderer Leute aufpassen, dann müssen Sie unter Umständen für die Schäden aufkommen, die durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen.

Für „gewerbliche“ Tagesmütter (also diejenigen, die dafür Geld erhalten) gibt es spezielle Versicherungen. Wenn Sie nur gelegentlich und ohne Entgelt z.B. auf die Kinder Ihrer Nachbarn aufpassen sollten Sie sicherstellen, das Ihre Haftpflicht auch solche Risiken übernimmt.


 
Weitere Infos zur Haftpflichtversicherung:

Tipps für den Schadenfall

Sofort-Vergleich: Der Online-Rechner zur Haftpflichtversicherung
 


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