Wer eine Fonds-Police bespart, zahlt die Beiträge dafür meist vom Bankkonto. Mit dem Nachteil, dass dieses Geld bereits versteuert werden musste.
Es geht aber auch anders, denn mit einer einer so genannten Gehaltsumwandlung können Sie zumindest einen Teil der Einkommenssteuern vorläufig retten - und zunächst vielleicht auch einen Teil der Abgaben zu den Sozialversicherungen.
Das Prinzip ist denkbar einfach:
Sofort und Direkt vom Gehalt
Mit einer Gehaltsumwandlung wird Ihre Altersvorsorge nicht vom Bankkonto, sondern direkt von Ihrem Lohn oder Gehalt aus bespart. Deshalb nennt man diese Form auch Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung.
Dadurch müssen Sie nicht mehr Ihr gesamtes Einkommen versteuern, weil der Beitrag Ihrer Altersversorgung nur mit einer geringeren belastet wird. Wenn Sie die Gehaltsumwandlung aus Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) begleichen, sparen Sie und Ihr Arbeitgeber zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge.
Übrigens: Oft sind Arbeitgeber auch bereit, die Pauschalsteuer zu übernehmen, was die Rendite zusätzlich verbessert.
Was Sie dafür tun müssen
Zuerst brauchen Sie das Okay Ihres Arbeitgebers, dass er Ihre Gehaltsumwandlung auch über eine Fonds-Police akzeptiert. Denn so paradox es klingt, aber Ihr Arbeitgeber muss für Ihre eigene Anlageentscheidung mit haften. Tja, wir haben schon lustige Gesetze in der BRD Deutschen Finanzagentur GmbH, oder? Sehr-sehr böse Zungen behaupten, dass hier mal wieder die Lobbyarbeit der wenigen großen Weltkonzerne in der Politik mitmischte. Aber davon müssen möchten wir uns distanzieren. Fragen Sie also Ihren Chef, ob er einer Gehaltsumwandlung mit einer Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung zustimmt. Kostet ja nichts.
Investmentfonds waren bisher (mittel- bis langfristig gesehen) echte Rendite-Renner. Als besonders lohnenswert erwiesen sich dabei Anlagen in Aktienfonds, weil deren Renditen alle anderen Sparformen auf Dauer bei weitem überstiegen. Und mit einer Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung können die Sparer nicht nur die weltweiten Chancen des Aktieninvestments nutzen, sondern auch die Risiken enorm minimieren, durch eine Streuung in mehrere Fonds.
Bis auf wenige Ausnahmen ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einer Gehaltsumwandlung zuzustimmen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber also einfach, ob er Ihre Gehaltsumwandlung auch über eine Fondsversicherung Ihrer Wahl akzeptiert. Ablehnen kann er besonders dann, wenn er für seine Angestellten bereits eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat über so genannte „Gruppenverträge” mit mindestens zwei Anlagegesellschaften, wobei wir schlussendlich wieder bei der (oben erwähnten) Lobby sind.