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![]() Die „Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung” ist eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hiermit haben alle Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, das Finanzamt an der privaten Altersvorsorge zu beteiligen.
Die meisten Sparer zahlen die Beiträge für ihre Altersvorsorge vom Girokonto - und somit aus einem Einkommen, welches vorher versteuert werden musste. Die Beiträge werden demnach indirekt entrichtet.
Ganz anders verhält es sich bei der Gehaltsumwandlung:
Hier zahlen Sie den Beitrag direkt von Ihrem Gehalt. Der angenehme Nebeneffekt ist, dass Sie für diesen Teil Ihres Gehalts überhaupt keine Einkommenssteuern mehr zahlen müssen. Die Beiträge fließen also gänzlich unversteuert in den Sparplan. Wer Kirchensteuer zahlt, erspart sich damit auch diese.
Im Rahmen des neuen Alterseinkünftegesetzes wurde die Gehaltsumwandlung den anderen betrieblichen Altersvorge-Arten gleichgestellt. Dadurch greift neben der Steuerersparnis nun auch der komplette Wegfall der Sozialversicherungbeiträge. Insgesamt werden also sehr viel höhere Steuer- und Abgabenvorteile erzielt. Im Gegenzug müssen dafür jedoch die späteren Kapitalleistungen oder Rentenzahlungen versteuert werden.
Mit einer Gehaltsumwandlung können Angestellte jährlich bis zu
4.320
Euro in ihre eigene Altersvorsorge anlegen - pro Monat also umgerechnet bis maximal
360
Euro.
Wenn Sie schon vor dem Jahr 2005 eine Gehaltsumwandlung bespart haben, dürfen Sie höchstens noch weitere
210
Euro pro Monat in einen neuen Vertrag stecken.
Die Beiträge für eine Gehaltsumwandlung bleiben komplett
.
Das bedeutet: Sie müssen auf den kompletten Sparbeitrag zu Ihrer Gehaltsumwandlung keine Einkommenssteuer mehr zahlen. Damit erhöhen Sie also indirekt Ihr Nettogehalt - und somit Ihre Rendite. Wenn Ihr Jahres-Bruttoeinkommen nicht höher ist als 66.000 Euro (bzw. 55.800 Euro als Angestellter in den neuen Ländern), entfallen zusätzlich auch Ihre . Ihren Chef wird dies ebenso freuen - denn auch sein Anteil an den Sozialversicherungskosten entfällt in der gleichen Höhe.
Ihr Arbeitgeber wird zum Versicherungsnehmer (Inhaber des Vertrages) und Sie selbst sind die versicherte Person. Mittels einer Zusatzerklärung werden alle Besitzrechte jedoch sofort wieder auf Sie übertragen. Sie erhalten dadurch ein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalte.
Noch Fragen zur Gehaltsumwandlung?
Dann schreiben Sie uns einfach eine
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