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![]() Eine Gehaltsumwandlung war bis Ende 2001 nur wenigen Arbeitnehmern vergönnt - denn bis dahin musste zunächst immer der Arbeitgeber zustimmen. Erst die Riester-Rentenreform machte es möglich, dass nunmehr jeder Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge über Gehaltsumwandlung nutzen kann.
Wenn Ihr Arbeitgeber selbst eine betriebliche Altersvorsorgung (z.B. über eine Unterstützungskasse) anbietet, muss er Ihrem Wunsch nicht nachkommen.
Die Gehaltsumwandlung ist nur in Verbindung mit Lebens- oder Rentenversicherungen möglich; auch die meisten Fonds-Versicherungen sind erlaubt. Dabei sollten Sie britische Lebensversicherungen oder fondsgebundene Policen bevorzugen. Bei den fondsbasierten Versicherungen sollten Sie tunlichst auf den richtigen Anbieter achten.
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