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![]() Noch immer investieren die meisten Sparer hierzulande in eine Lebensversicherung, wenn es um die Wahl der eigenen Altersvorsorge geht. Doch auch in Verbindung mit einer Gehaltsumwandlung sind Lebensversicherungen nur selten eine gute Wahl - zumindest, was die meisten deutschen Gesellschaften betrifft.
Pro und Contra...
Die Vorteile einer Lebensversicherung:
Die Nachteile von Lebensversicherungen:
Sinn und Unsinn von Zusatzverträgen...
In nahezu jede Lebensversicherung können diverse Zusatzversicherungen eingebaut werden.
Solche Extras jedoch sind nur im speziellen Einzelfall sinnvoll - meistens aber komplett überflüssig. Es macht (finanziell gesehen) wohl kaum einen Unterschied, ob der Versorger der Familie durch Krankheit oder durch einen Unfall verstirbt. Extra-Leistungen für den Fall eines tödlichen Unfalls kosten nur viel Geld (somit auch Rendite) und sind in aller Regel überflüssig.
Eine solche Mehrleistung kann Sinn machen, wenn andere Menschen wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind (Ihre Familie oder andere Menschen, die Ihnen nahe stehen). Falls die normale Versicherungssumme für die Absicherung der Hinterbliebenen also nicht ausreichen würde, kann diese mittels einer Todesfall-Zusatzversicherung aufgestockt werden.
Soll ein Hypothekendarlehen oder ein Ratenkredit abgesichert werden, sollten Sie besser eine Restschuldversicherung abschließen. Hier fällt die Versicherungssumme mit jeder Tilgungsrate - wodurch die Beiträge sehr viel günstiger ausfallen.
Wer berufsunfähig wird muss mit erheblichen Einkommensnachteilen rechnen.
In der Folge fehlt oft das Geld, um die Altersvorsorge weiter bedienen zu können. Mit einer BUZ können Sie vereinbaren, dass die Lebensversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit beitragsfrei gestellt wird. Im Klartext bedeutet das: der Versicherer setzt die Beitragszahlungen von sich aus fort, sollten Sie ganz oder teilweise berufsunfähig werden. Zusätzlich können Sie auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren. Dann erhalten Sie ab einer 50%-igen Berufsunfähigkeit die volle, von Ihnen vorher vereinbarte Rente. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente ist besonders für Angestellte sinnvoll, die nach 1961 geboren sind. Für Selbständige gehört diese ohnehin zur Pflichtübung.
Achten Sie unbedingt darauf, unter welchen Bedingungen die Lebensversicherung eine Beufsunfähigkeit anerkennt. Mehr dazu im Kapitel
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