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![]() Eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist seit 2001 so wichtig wie nie. Oft wird dafür eine Unfallversicherung abgeschlossen - eine trügerische Sicherheit.
Eine private Unfallversicherung leistet nämlich nur für körperliche oder geistige Schäden, welche in Folge eines Unfalls eintreten. Unter dem Begriff „Unfall” versteht man übrigens solche Ereignisse, die plötzlich und unvorhersehbar waren und eine Körperschädigung verursacht haben.
Unfallversicherungen sind also kaum von Nutzen
weil nur etwa 8 Prozent aller Menschen durch einen Unfall berufsunfähig werden. Unfallversicherungen sind also in keinem Fall dafür geeignet, den Folgen einer Berufsunfähigkeit vorzubeugen.
Besser ist eine Kombination aus Unfall- und Beufsunfähigkeitsversicherung
denn Unfallversicherungen würden im Falle einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit nicht einen einzigen Cent leisten. Sie sollen vielmehr für den Fall vorsorgen, dass plötzlich eine neue Lebenssituation auch finanziell gemeistert werden muss. Dies kann beispielsweise ein notwendiger Umzug in eine behindertenherechte Wohnung sein oder ein Umbau des Kfz.
Einen Vorteil hat die Unfallversicherung aber gegenüber der Berufsunfähigkeitsrente
Man muss nicht zwangsläufig berufsunfähig werden, um Leistungen zu erhalten. Es ist ja denkbar, dass z.B. ein Informatiker, der durch einen Unfall gehbehindert wird, seinen Beruf weiterhin ausüben kann. Auch in dem Fall würde die Unfallversicherung zahlen.
Kombinieren Sie eine private Berufsunfähigkeitsrente mit einer Unfallversicherung. Achten Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aber immer besonders auf das Bedingungswerk, denn die Tarife unterscheiden sich sehr stark.
Bei der Unfallversicherung dagegen brauchen Sie nicht ganz so sehr auf die Bedingungen zu achten. Wichtig sind hier die Gliedertaxe und die Progressionsstaffel. Sie sollten zudem auch nur die Invalidität absichern - andere Leistungen wie ein Unfall-Krankenhaustagegeld verursachen nur Extra-Kosten und sind meistens überflüssig. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Kapitel
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