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![]() Was leisten die privaten Versicherungen im Falle der Berufsunfähigkeit?
Ab wann bestehen Ansprüche? Für wen? Und wie lange? In diesem Kapitel haben wir Ihnen die wichtigsten Antworten zusammengestellt.
Beachten Sie aber, dass sich die Bedingungen der einzelnen Anbieter sehr stark unterscheiden und eine einheitliche Aussage nicht getroffen werden kann. Wann ist man im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig?
Die Definition ist je nach Tarif unterschiedlich.
Standardmäßig aber wird der Begriff „Berufsunfähigkeit” von den meisten Versicherungen wie folgt definiert
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.”
Anstatt der oben genannten sechs Monate beinhalten einige Tarife aber den Passus, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauernd sein muss. Von solchen Tarifen ist dringend abzuraten.
Ab welchem Grad wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
In den meisten BU-Tarifen wird die Rente ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50% gewährt. Ab diesem Grad würde es dann die volle vereinbarte Rente geben, darunter jedoch nichts.
Es gibt aber auch Tarife, in denen Sie eine Staffelung vereinbaren können. In dem Fall würden Sie bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 33 bzw. 25% eine entsprechende Teil-Rente erhalten - die volle Rente jedoch gibt es dann erst ab einem Grad von 66 oder 75% Berufsunfähigkeit. Ab welchem Zeitpunkt wird die BU-Rente gewährt?
Auch hier unterscheiden sich die Bedingungen der einzelnen Tarife.
Es gibt zwei Varianten
Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
Die Rentenleistungen erhalten Sie, solange die Berufsunfähigkeit besteht, längstens aber für die von Ihnen vereinbarte Dauer.
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