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Die Grundfähigkeitsversicherung ist oftmals eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsrente und ist zudem auch wesentlich preisgünstiger.
Eine Grundfähigkeitsversicherung würde immer dann Leistungen erbringen, wenn Ihnen bestimmte alltägliche Fähigkeiten wegen einer Krankheit, eines erlittenen Unfalls, oder aufgrund eines normalen altersbedingten Verschleißes verloren gehen.
Die Zahlung der Leistungen ist also keinesfalls davon abhängig, ob Sie weiterhin einen Beruf ausüben können. Vielmehr sichern Sie sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung für den Fall ab, dass Sie bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen, Gehen, Sitzen, Treppen steigen, Heben und Tragen, Auto fahren, etc. verlieren könnten.
Dabei wird stets nach zweien, gut nachvollziehbaren Fähigkeitenkatalogen, unterschieden. Die Leistungen würden immer dann ausgezahlt werden, wenn einer der folgenden zwei Kataloge ( A oder B) zutreffen würde  ...
Fähigkeitenkatalog A  :
Dieser Katalog trifft immer dann zu, wenn Sie nach ärztlicher Beurteilung mindestens zwölf Monate lang nicht fähig sind oder waren bzw. in Zukunft nicht sein werden, mindestens eine der folgenden Aktivitäten ohne Hilfe von anderen Personen durchzuführen  :
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Sehen  :
Sie können auf beiden Augen nicht oder nur noch wenig sehen. Das heißt, die Sehfähigkeit je Auge beträgt nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit.
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Sprechen  :
Sie können nicht mehr sprechen / bzw. sind nicht in der Lage, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
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Orientierung  :
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
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Gebrauch der Hände  :
Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Schreibmaschinen- oder Computertastatur zu bedienen.
Fähigkeitenkatalog B  :
Der Katalog B tritt dann in Kraft, wenn Sie laut ärztlicher Diagnose nicht fähig sind oder waren, oder künftig sein werden, mindestens drei der folgenden Tätigkeiten ohne fremde Hilfe durchzuführen  :
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Hören  : Sie können nichts hören; sind also nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
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Gebrauch der Hände  :
Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Schreibmaschinen- oder Computertastatur zu bedienen.
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Greifen  :
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
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Gebrauch der Arme  :
Sie können keine Jacke oder einen Mantel anziehen ohne Hilfe von anderen. Auf die Fähigkeit, die Kleidung zu öffnen oder zu schließen kommt es nicht an.
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Stehen  :
Es ist Ihnen nicht möglich, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
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Gehen  :
Sie können keine Entfernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
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Knien oder Bücken  :
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
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Sitzen  :
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
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Treppen steigen  :
Sie können keine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinunter gehen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu machen oder sich am Treppengeländer festzuhalten.
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Heben und Tragen  :
Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand mit einem Gewicht von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.
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Führen eines Kfz  :
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich. Oder es wurde bereits ein Führerschein auf Sie ausgestellt, musste aber aus medizinischen Gründen nachweislich von Ihnen zurückgegeben werden oder wurde Ihnen deshalb entzogen.
Eine Grundfähigkeitsversicherung kann durchaus eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsrente darstellen. Sie sichert zwar nicht alle denkbaren Möglichkeiten ab, ist jedoch preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und hat zudem einige Vorteile:
- Sie ist kostengünstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Die Bedingungen für den Leistungsfall sind sehr transparent.
- Die Leistungen erfolgen auch dann, wenn weitererhin ein Beruf ausgeübt wird.
- Die Zahlung der Leistungen ist nicht davon abhängig, dass vom Arzt eine Berufsunfähigkeit bescheinigt wird.
- Für Kinder stellt sie eine ideale Absicherung während der Schulzeit dar und ist eine echte Ergänzung zur Unfallversicherung. Auch deshalb, weil sie nicht nur bei Unfällen leistet. Eine Grundfähigkeitsversicherung ist jedoch erst für Kinder ab 6 Jahren möglich.
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