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Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung im Test
Die neue gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente reichte schon im letzten Jahrhundert kaum aus, um den Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Trotzdem schraubte die Regierung im November 2000 nochmals die Renten herunter und mit Wirkung zum Januar 2001 wurden die gravierendsten Kürzungen vorgenommen, die es in der sozialen Berufsunfähigkeitsrente jemals gegeben hat.
Was hat sich seinerzeit verändert?
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es in dem Sinne nicht mehr.
Statt dessen wird von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Jüngere gesetzlich Rentenversicherte haben dadurch enorme Nachteile, weil die maximale Rente nur noch 55% des letzten Nettoeinkommens beträgt.
Wer ist betroffen?
Vollständig betroffen sind alle, die nach dem 31.12.1960 geboren sind.
Für diese Versicherten greift seither eine dreistufige Einteilung bei der Bemessung der Erwerbsminderungsrente.
Alle vor dem 01.01.1961 geborenen haben zwar weiterhin einen Anspruch auf die volle Berufsunfähigkeitsrente, erhalten aber nur noch die halbe Rente im Falle einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit.
Wovon ist die neue Berufsunfähigkeitsrente nun abhängig?
Ob und wieviel Rente Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten hängt allein davon ab, wie viele Stunden Sie dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.
Der Grad der Erwerbsminderung wird generell so bestimmt:
  • Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Frührente, weil er im Sinne der Gesetzgebung nur als berufsunfähig eingestuft wird und nicht als erwerbsunfähig.
  • Wer täglich noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält immerhin eine Erwerbsminderungsrente von bis zu 50% seines letzten Nettoeinkommens (abhängig von der Stundenzahl).
  • Nur wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, würde die volle Rente bekommen (maximal aber 55% des letzten Nettoeinkommens).
Nachfolgend einige Fallbeispiele:
Ulrich Klaas, Jahrgang 1962, Dipl.-Kaufmann und Angestellter im Außendienst
Herr Klaas war vormals in einem Autohaus beschäftigt, hat aber vor 7 Jahren in ein großes Verlagshaus gewechselt. Er verdient dort 3.420 EUR Brutto, also 1.905 EUR Netto im Monat. Der ständige Erfolgsdruck jedoch führte mit den Jahren zu einer psychischen Erkrankung, sodass er seinen Beruf im Außendienst nicht mehr ausüben kann.
Vom behandelnden Arzt wurde festgestellt, dass er in Zukunft kürzer treten muss und nur noch eine leichte Tätigkeit mit maximal 5 Stunden pro Tag ausüben kann.
Herr Klaas bekommt in dem Fall nur die halbe Erwerbsminderungsrente aus seiner gesetzlichen Rentenversicherung, weil er noch bis zu 6 Stunden arbeiten kann. Denzufolge liegt nach dem aktuellen Rentenrecht nur eine teilweise Erwerbsminderung vor. Die Rente beträgt dann gerade mal 458 EUR.
Mark Lewandowski, 29 Jahre jung, Industriemechaniker
Herr Lewandoski wollte eigentlich bald seine Prüfung als Industriemeister ablegen. Nach einem Sport-Unfall jedoch wird er berufsunfähig. Er kann zwar seinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben, soll aber auf einen kaufmännischen Beruf umschulen.
Einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat er nicht, weil er „lediglich” berufsunfähig ist und nicht erwerbsunfähig. Von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt Herr Lewandowski nicht mal einen Euro, weil der Gesetzgeber ihn auf die Möglichkeit eines neuen Berufes verweist.
Iris Schumacher, Jahrgang 1974, Angestellte
Frau Schumacher ist in einem Architekturbüro tätig und bezieht ein Bruttogehalt von 2.237 EUR (Netto sind das 1.354 EUR). Wegen eines Bandscheibenvorfalls kann sie künftig nicht mehr in Vollzeit arbeiten. Nach der heutigen Rechtslage würde Frau Schumacher eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in folgender Höhe erhalten:
wenn sie mind. 6 Stunden täglich arbeiten kann: keine Rente
bei einer Arbeitszeit von 3 bis unter 6 Stunden: ca. 430 EUR
wenn sie weniger als 3 Stunden arbeiten kann: ca. 959 EUR
 
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Stand der Datei: 03.03.2011| Copyright 1999 - 2012 dewion.de