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![]() Je nach Ihrem Alter und Beruf gibt es mehr oder weniger gewichtige Gründe, die für oder gegen den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen.
Die Notwendigkeit haben wir Ihnen hier nach Fallgruppen aufgeteilt:
Arbeiter und Angestellte:
Alle Angestellten und Arbeiter sind für den Fall der Erwerbsunfähigkeit über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, sofern Sie dort mind. 60 Monate lang Beiträge eingezahlt haben (davon in den letzten 36 Monaten ununterbrochen). Diese Rente würde jedoch kaum ausreichen, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten, weil sie maximal nur 55% des letzten Nettoeinkommens beträgt.
Noch schlimmer trifft es Auszubildende und Berufsanfänger. Die erhalten gar keine Leistungen, weil sie die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt haben.
Eine zusätzliche Absicherung ist deshalb in den meisten Fällen absolut notwendig, um im Fall der Fälle den Gang zum Sozialamt zu vermeiden.
Wenn Sie genau klären wollen, wie hoch Ihr Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf anfordern.
Wir könnten Ihnen anhand dieser Aufstellung genau ausrechnen, ob Sie eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit brauchen - und wenn ja in welcher Höhe.
Den Versicherungsverlauf können Sie auch online anfordern unter:
Selbständige:
Viele selbständige zahlen weiterhin freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein weil sie der Meinung sind, sich damit den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern. Das aber ist häufig ein fataler Irrtum
Denn ein Anspruch auf BU-Rente besteht nur, wenn vor dem 1. Januar 1984 mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Dabei muss jeder Monat lückenlos belegt werden können.
Für alle Selbständigen gilt deshalb:
Überprüfen Sie, ob Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten würden. Wenn ja, dann vergleichen Sie die vorhanden Rentenleistung mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Nur selbständige Handwerksmeister bilden eine Ausnahme. Diese müssen mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge leisten und können erst dann wählen, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht. Bei den erforderlichen 18 Jahren werden aber auch die Ausbildungs- und Gesellenzeiten angerechnet.
Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern.
Beachten Sie, dass Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich Ihr persönliches Einkommen absichern können. Die Kosten der Büromiete, den Firmenwagen, die Gehälter für Angestellte usw. fallen nicht darunter.
Freiberufler:
Für Freiberufler gibt es berusständische Versorgungswerke (z.B. die Ärzte-, Architekten- oder Rechtsanwalts-Versorgung). Wer in einer solchen Versorgung Mitglied ist, genießt meistens auch Rentenleistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Die Höhe Ihrer eventuellen Rentenansprüche erfahren Sie direkt bei Ihrer zuständigen Versorgungskammer. Klären Sie also zunächst die Anspruchsfrage und lassen sich gegebenenfalls auch die Höhe der möglichen BU-Rentenansprüche berechnen.
Denn die Berufsunfähigkeitsrenten aus den verschiedenen Versorgungswerken sind zwar meist höher als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung - wären aber längst nicht ausreichend, um den Lebensstandard einigermaßen abzusichern.
Die meisten privaten Berufsunfähigkeitsrenten bieten für Freiberufler übrigens verbesserte Bedingungen an, welche auf die Verweisung auf einen anderen Beruf weitgehend verzichten.
Verweisung bedeutet: Wenn jemand zwar nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, aber durchaus eine andere Tätigkeit ausüben könnte, kann der Versicherer die BU-Rente kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn er in seinen Bedingungen die so genannte abstrakte Verweisungsklausel enthalten ist.
Beispiel: Eine Krankengymnastin kann ihren Beruf wegen eines Rückenleidens nicht oder nur noch eingeschränkt ausüben. Dagegen könnte Sie den Beruf einer Praxishelferin ohne Probleme ausüben. Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Praxishelfern gar nicht konkret ausgeübt wird. Wegen der erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen im Beruf würde allein die bloße Möglichkeit ausreichen - und das sogar unabhängig von der Arbeitsmarktsituation.
Tarife mit einem gutem Bedingungswerk schließen aber von vornherein aus, dass solch eine Verweisung überhaupt stattfinden kann.
Beamte / Beamten-Anwärter:
Beamte haben oft erst nach einem jahrzehntelangem Staatsdienst einen Anspruch auf eine ausreichende Versorgung bei Berufsunfähigkeit, bzw. Dienstunfähigkeit. Bis dahin wäre die Versorgung auf keinen Fall ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Die Höhe Ihrer bisher erreichten Ansprüche auf eine Dienstunfähigkeitsrente erfahren Sie bei Ihrem Dienstherren (Bund oder Land).
Die Differenz zu Ihren Netto-Bezügen können Sie durch eine private Berufsunfähigkeitsrente absichern. Achten Sie dann aber darauf, dass der DU-Tarif auch die Dienstunfähigkeit absichert und eine
auf andere Berufe weitgehend ausschließt.
Hausfrauen und Hausmänner:
Hausfrauen / bzw. Hausmänner haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente, was sehr schade ist. Denn immerhin können sie sich mit Fug und Recht als „Geschäftsleiter” eines gut organisierten Familienunternehmens bezeichnen und arbeiten sozusagen in Vollzeit und ohne Vergütung von „Überstunden”.
Überlegen sie doch einmal, was Ihre Arbeit wert ist und wie hoch der Arbeitslohn wäre, wenn eine Haushaltshilfe diese Tätigkeiten für Sie erledigen müsste.
Weil Haushaltsarbeiten immer öfter auch als Full-Time-Job anerkannt werden haben viele private Versicherungen in den letzten Jahren die Möglichkeit geschaffen, auch diese Tätigkeit abzusichern.
Schüler / Studenten / Azubis:
Schüler, Auszubildende und Studenten haben nur selten einen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Wenn der Traumjob aber durch Unfall, Allergie oder Krankheit schon vor oder mitten in der Berufsausbildung unerreichbar bleibt, kann wohl kaum jemand optimistisch in die Zukunft blicken. Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hier besonders wichtig.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Für Leute in der Ausbildung leisten viele Privatversicherungen erst dann, wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Bei anderen wiederum muss die Ausbildung mindestens schon zu 2/3 absolviert worden sein, um den Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu erlangen. Achten Sie deshalb bitte besonders auf die sog. „Ausbildungsklausel” - denn sonst gehen Sie womöglich leer aus. Einige wenige Privatversicherer haben auch für Leute in der Ausbildung ausgezeichnete Tarifbedingungen und leisten in vollem Umfang.
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