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![]() Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung soll die entstehende Lücke zwischen Ihrem Einkommen und den meist geringen Ansprüchen aus anderen Rententrägern schließen, falls Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Wer dagegen keine Ansprüche aus anderen Rentenversicherungsträgern hat (wie fast alle Selbstständigen), sollte zumindest seinen Grundbedarf für Miete/Hypothek, Lebenshaltung und Kfz-Kosten über eine private Berufsunfähigkeitsrente absichern.
Die Höhe der empfohlenen Berufsunfähigkeitsrente ist also abhängig von Ihrem Einkommen, Ihren laufenden Lebenshaltungskosten und von eventuell vorhandenen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen Versorgungswerken.
Arbeitnehmer:
Viele Angestellte besitzen eine betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber. Manchmal ist dort auch eine Zusatzversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit enthalten. Prüfen Sie in solchen Fällen bitte erst einmal, ob Sie daraus auch Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit erwirken können.
Die Differenz daraus sollte mit einer privaten BU-Rente abgesichert werden.
Selbständige und Freiberufler:
Wer sich selbständig gemacht hat, zahlt in aller Regel auch keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das ist unserer Meinung auch gut so, denn die gesetzlichen Rentenkassen stellen langfristig nur noch eine Konkursmasse dar und sind allein schon zur Altersvorsorge denkbar ungeeignet.
Mit dem Wegfall der Beitragszahlungen entfällt jedoch auch jeglicher Anspruch auf die die Zahlung der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist in dem Fall dringend zu empfehlen, und zwar in voller Höhe der bestehenden Lebenshaltungskosten.
Manche Unternehmer und Freiberufler zahlen sogar auf freiwilliger Basis weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und glauben, sich damit den Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente zu sichern.
Das ist häufig ein fataler Irrtum: Denn ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente besteht nur dann, wenn vor dem 01. Januar 1984 bereits fünf Beitragsjahre erfüllt wurden und auch danach lückenlos Beiträge entrichtet worden sind.
Generell gilt aber:
Viele gesetzlich Versicherte würden schon an der Grundvoraussetzung scheitern.
Wer nämlich das Pech hat, erst nach dem 01.01.1961 geboren zu sein, erhält im Bedarfsfall keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern bestenfalls nur noch eine kleine Erwerbsminderungsrente. Nähere Infos können Sie
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