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Berufsunfähigkeitsversicherung im Test
Vorsicht, kleingedruckt!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten privaten Policen. Einige bieten mittlerweile zwar sehr gute Bedingungen, doch viele haben im Vertragswerk immer noch erhebliche Haken und Ösen.
Die wichtigsten Regeln für die Absicherung der Berufsunfähigkeit stellen wir Ihnen hier vor.
Völlig gesund?  Völlig daneben!
Das einzige und zugleich größte Risiko gehen Sie ein, wenn Sie den Antrag ausfüllen.
Manche Versicherer halten ihre Kunden offenbar für Superhirne oder Mediziner und fragen nach Krankheiten und erfolgten Behandlungen seit der Geburt. Also selbst die Masern im Kindesalter sollen noch angegeben werden. Wer aber soll sich daran noch erinnern?
Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr künftiger Versicherer solche Fragen mit zeitlicher Eingrenzung stellt - z.B.  „bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten...?”.
Auch solch schwammige Antragsfragen wie „sind Sie zurzeit völlig gesund?” sind ein Paradebeispiel für Fallstricke im Antrag. Denn selbst Ärzte können Erkrankungen nicht immer sofort feststellen. Wie soll dann ein medizinischer Laie zweifellos beantworten können, ob er wirklich gesund ist - besonders wenn er sich kerngesund fühlt?
So manche der obligatorischen Gesundheitsfragen haben es also in sich.
Achten Sie darum bitte besonders auf die Art der Fragestellung im Antrag!
Im Leistungsfall:
Eine billige Versicherung macht natürlich Freude - doch die Qualität eines Vertrages zeigt sich immer erst dann, wenn es zum Leistungsfall kommt. Dann trennt sich die Spreu vom Weizen - denn manche BU-Tarife weisen nicht gerade freundliche Bedingungen vor.
Der Prognosezeitraum gehört zu den schlimmsten Fallen.
Wenn eine Versicherung den Prognosezeitraum so definiert, dass für die Zahlung einer Rente eine „voraussichtlich dauernde” Berufsunfähigkeit vorliegen muss, so würden Sie in den ersten Monaten schwerlich in den Genuss der Rente kommen. Oftmals können Ärzte nämlich nicht sofort eine Prognose für einen dauerhaften Zustand abgeben.
Die meisten Versicherungen haben hier aber nachgessert und den Prognosezeitraum auf sechs Monate gekürzt. Solche Tarife leisten bereits auch dann, wenn vom Arzt eine Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten prognostiziert wurde.
Die so genannte abstrakte Verweisungsklausel stimmt besonders ärgerlich.
Eine Versicherung, welche Sie auf einen ähnlichen, Ihren Kenntnissen und Erfahrungen entsprechenden Beruf verweisen kann, wird dies auch tun - denn hier entfällt ihre Zahlungspflicht. Es ist also wichtig, dass der BU-Tarif keine abstrakte Verweisung beinhaltet.
Daneben gibt es noch zahlreiche andere Fallstricke. Worauf Sie im einzelnen acht geben sollten, finden Sie im Kapitel Leistungsparameter.
Übrigens sind Staatsdiener im Falle einer Berufsunfähigkeit meist viel besser gestellt.
Für Beamte sehen die meisten privaten Berunfsunfähigkeitstarife nämlich die so genannte
vor.
 
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Stand der Datei: 14.08.2008| Copyright 1999 - 2010 dewion.de