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Infos und Vergleich zum Thema Bausparen
Wann erhalte ich die Wohnungsbauprämie?
Ob Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben oder nicht, ist allein von Ihrem Einkommen abhängig, denn die Förderung wird nur bis zu bestimmten Verdienstgrenzen gewährt.
Maßgeblich dafür ist immer das zu versteuernde Einkommen (ZVE). Die Höhe Ihres ZVE´s finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Wie in vielen anderen Bereichen gilt auch hier die Regelung, dass die Einkommensgrenzen bei Ehepaaren deutlich höher sein dürfen als bei ledigen. Ehepaare können zudem bis zum doppelten der Wohnungsbauprämie kassieren.
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Ledige ...
erhalten die Wohnungsbauprämie nur dann, wenn das ZVE nicht mehr als
26.600
EUR beträgt. In dem Fall zahlt der Staat eine Prämie von
8,8
Prozent auf die Jahresbeiträge, maximal aber auf einen Jahresbeitrag von
512
EUR. Ledige erhalten demnach eine Wohnungsbauprämie von höchstens
45,06
EUR pro Jahr.
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Verheiratete ...
bekommen die Prämie sogar bis zu einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von
51.200
EUR. Hier zahlt der Staat die
8,8-prozentige
Wohnungsbauprämie sogar bis zu einem Jahresbeitrag von
1.024
EUR. Ehepaare bekommen also eine jährliche Prämie von bis zu
90,11
EUR. Dabei ist es unerheblich, ob beide Ehepartner einen Bausparvertrag besitzen oder nur einer, weil die Beiträge aus mehreren Verträgen zusammen gerechnet werden.
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Übrigens :
Die Wohnungsbauprämie wird auch für die laufend anfallenden Guthabenzinsen gezahlt, die Sie aus dem Bausparvertrag erhalten.
Keine Wohnungsbauprämie jedoch gibt es für die vermögenswirksamen
Leistungen, weil diese separat gefördert werden.
Ausnahme: Wenn Ihnen auf die vermögenswirksamen Leistungen keine staatlichen Zuschüsse gewährt werden, sind bei dem Bausparvertrag auch die VL-Einzahlungen Wohnungsbauprämienberechtigt, sofern Sie die oben genannten Einkommensgrenzen (ledig:
26.600
EUR / verheiratet:
51.200
EUR)
nicht überschritten haben.
Bitte beachten Sie aber:
Die Wohnungsbauprämie wird nur noch für Abschlüsse im Jahr 2008 gewährt.
Wer einen Bausparvertrag ab 2009 beantragt, erhält also keine Prämien mehr.
Lediglich eine Ausnahme ist geplant: Wer bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre ist, soll zukünftig einmal frei über die Prämie verfügen dürfen, allerdings nur innerhalb den letzten 7 Jahren der Sparzeit.
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