|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() Infos und Vergleich zum Thema BausparenVermögenswirksame Leistungen (VL)
Die Vermögenswirksamen Leistungen sind ein echter Oldie unter den geförderten Sparverträgen. Sie feiern zwar schon ihren
49. Geburtstag, sind aber nach wie vor eine interessante Sparform für die meisten Arbeitnehmer.
Nutzen kann sie übrigens jeder Angestellte - auch Azubis.
Die VL setzen sich aus den staatlichen Förderungen (also der Arbeitnehmer-Sparzulage) und aus den Zuschüssen vom Arbeitgeber (der sog. Arbeitgeber-Sparzulage) zusammen.
Doch wären da bloß nicht die gesetzlichen Einschränkungen. In dem Fall sind es zwei
Wie immer ist auch diese staatliche Förderung von Ihrem Jahreseinkommen abhängig und außerdem werden die Arbeitgeber-Zuschüsse längst nicht von allen Chefs gewährt.
Mit einem Bausparvertrag können Sie eventuell hohe staatliche Förderungen nutzen.
Die staatliche Finanzspritze beträgt zurzeit (none) Prozent und wird derzeit bis zu einem jährlichen Beitrag von (none) EUR gewährt. Daraus ergibt sich eine Zulage von maximal (none) EUR pro Jahr.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Für Ledige liegt diese Einkommensgrenze bei 17.900 EUR und bei Ehepaaren bei 35.800 EUR.
Verwechseln Sie das zu versteuernde Einkommen bitte nicht mit Ihrem Bruttoverdienst. Das zu versteuernde Einkommen ist nämlich (je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und persönlicher Freibeträge) deutlich oder zumindest um einiges geringer als der Brutto-Jahresverdienst. Sehen Sie hier eine kleine
dazu.
Wenn Ihr Verdienst für die VL-Förderung zu hoch ist, können Sie eventuell die Förderungen zur
Die meisten Angestellen erhalten vom Chef einen festen monatlichen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen.
Ob und wieviel Ihnen der Arbeitgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen dazu zahlt, hängt vom Tarifvertrag Ihrer Branche oder von den Vereinbarungen mit Ihrer Firma ab.
Wenn, dann können Sie mit einem monatlichen Zuschuss zwischen 6,65 und 39,88 EUR rechnen. Einige wenige Arbeitgeber übernehmen sogar die kompletten 40,00 EUR.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||