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Autoversicherung: Vergleich und Tipps

FAQ - Fragen zu Autoversicherungen

Woran erkennt man eine gute Autoversicherung?

Eine günstige Autoversicherung ist nicht unbedingt gleich zu setzen mit einer guten, denn eine gute Autoversicherung sollte möglichst wenig vom Versicherungsschutz ausschließen.
Doch woran erkennt man eine „gute” Kfz-Versicherung? In erster Linie natürlich am Preis- Leistungsverhältnis. Also daran, welche Einschlüsse oder gar Ausschlüsse der Kfz-Tarif im Bedingungs-Paket enthält und was er im Verhältnis kostet.
Aber auch die Servicefrage bei der Schadenabwicklung sollte in Betracht gezogen werden. Denn ein Versicherungsbüro vor Ort hilft nicht nur beim ausfüllen lästiger Formulare, sondern kann bei kleineren Teilkasko-Schäden direkt einen Verrechnungscheck ausstellen, was Versicherungskunden mit knapper Kasse, deren Auto gerade aufgebrochen wurde, bestimmt entgegen kommt. Eine über das Internet abgeschlossene Kfz-Versicherung bietet einen solchen Service nicht. Wenn Sie auf einen persönlichen Service unbedingt Wert legen, sollten Sie den Vertrag besser nicht elektronisch abschließen.
Ein guter Autoversicherer unterscheidet zudem bei sog. „Wildschäden” nicht, welches Tier einem vor das Blech gelaufen ist. Einige Kfz-Versicherer erstatten nämlich nur Schäden mit Haarwild (also z.B. Wildschweinen oder Rehen). Natürlich ist es besser, wenn in der Police keine Ausschlüsse gemacht werden und statt dessen „Tiere aller Art” als vereinbart gelten.
Das Gleiche gilt für Autoversicherer mit dem Einwand einer „groben Fahrlässigkeit”.
Bei neueren Tarifen ist diese Klausel nur noch selten erhalten, womit der Versicherte
schon etwas mehr auf der sicheren Seite ist. Dazu ein Beispiel :
Grobe Fahrlässigkeit in der AutoversicherungWenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie bei Rot auf die Kreuzung gefahren sind, dann ist das meistens "grobe Fahrlässigkeit". Bei älteren Tarifen regulierte die Vollkasko-Versicherung den eigenen Schaden in den meisten Fällen nicht. Bei neueren Kfz-Tarifen ist dieser Ausschluss nur noch selten enthalten. Allerdings gibt es weiterhin Einwände und Ausschlüsse, wie beispielsweise für das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder bei völliger Übermüdung.
Im BRD-Recht wird übrigens zwischen grober oder einfacher Fahrlässigkeit unterschieden.
Eine einfache Fahrlässigkeit wäre es beispielsweise, wenn Sie kurz aufs Radio geschaut haben, um den Verkehrsfunk einzuschalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist ein Versicherer generell zur vollen Leistung verpflichtet. Als grob fahrlässig hingegen kann es de jure immer dann ausgelegt werden, wenn eine „vermeidbare Situation” im Straßenverkehr vorliegt, die „objektiv über das normale Maß hinausgeht”. In solchen Fällen kann der Kfz-Versicherer die Leistung kürzen oder (bei besonders grobem Verschulden) diese sogar komplett verweigern.
Die Festlegung eines ”normalen Maßes” ist allerdings sehr dehnbar (abhängig vom Richter und einem klugen Rechtsanwalt). So kann es z.B. schon als grobe Fahrlässigkeit gelten, wenn Sie eine Katze oder einen Hasen nicht überfahren wollen, ausweichen, und den entgegen kommenden Fahrer damit ungewollt in den Straßengraben zwingen.
Die Feststellung von „grober Fahrlässigkeit” liegt also immer in der Willkür und im Ermessen einer Person, die sich „Richter” nennt. Einziger Trost: die Kfz-Versicherung muss generell die Beweislast dafür bringen, dass ein grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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Zum guten Schluss möchten wir Ihnen nahelegen, für die Kfz-Haftpflicht eine möglichst hohe Versicherungssumme abzuschließen. Eine gute Autoversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Deckungssume von mindestens 50, wenn nicht sogar 100 Millionen €uro vorhanden ist. Denn mehr als eine Tonne Bewegungsblech bedeutet auch eine Art Waffe, die großen Schaden anrichten kann. Wenn Sie z.B. einen Unfall verursachen, bei dem Menschen verletzt werden, muss die Kfz-Haftpflicht nicht nur für die etwaigen körperlichen Folgeschäden leisten, sondern auch für sämtliche Krankenkassenkosten. Kommt ein Mensch zu Schaden, sind Gesamtkosten von zig Millionen €uro nicht auszuschließen. Achten Sie bitte immer darauf, dass die Haftpflichtsumme in Ihrem Tarif genügend hoch ist.
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