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Steuerzuschuss durch Freibetrag
Für seine persönlichen Aufwendungen zur Altersvorsorge erhält jeder Sparer ab sofort einen Steuer-Freibetrag von bis zu 12.000 Euro im Jahr. Ab 2006 erhöhte sich dieser Zuschuss pro Jahr um weitere 2 Prozent - und zwar solange, bis er im Jahr 2025 die endgültige Marke von 20.000 Euro erreichen wird. Bitte beachten Sie aber:
In den Freibetrag werden auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit eingerechnet - und wenn Sie Angestellt sind sogar auch der Anteil des Arbeitgebers.
Wenn Sie als Angestellter also z.B. 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen, dann hätten Sie bei dem zurzeit geltenden Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind
19,9%)
nur noch 4.040 Euro als Freibetrag zur Verfügung. Hier ein Rechenbeispiel:
Brutto-Einkommen pro Jahr: 40.000 EUR
Maximaler Freibetrag ab 2010: 13.249 EUR
Beiträge zur gesetzl. Rente: 7.960 EUR (19,5% vom Einkommen)
Noch verbleibender Freibetrag: 4.040 EUR
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Sehr eingeschränkte Vertragsfreiheit
Die Inanspruchnahme der oben genannten Freibeträge ist gleichzeitig aber auch an einige strenge Richtlinien geknüpft:
- die späteren Kapitalauszahlungen müssen als Rente erfolgen
(es darf also keine einmalige Kapitalauszahlung stattfinden)
- der Rentenbeginn darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres liegen
- keine Beleihung oder Verpfändung des Vertrages möglich
- keine Beleihung oder Verpfändung des Vertrages möglich
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Geförderte Vertragsformen
Als mögliche Vertragsformen sind nach dem derzeitigen Stand nur Rentenversicherungen und Investmentfonds erlaubt.
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Vererbung im Todesfall
Erben erhalten beim Tod des Versicherten nur dann eine Leistung, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Eine Todesfall-Leistung muss hier also als Zusatzversicherung extra eingeschlossen werden - und das kostet natürlich auch einen zusätzlichen Beitrag.