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![]() Bei den privaten Altersvorsorgeverträgen nach der so genannten Riester-Rente hat sich im Jahr 2005 überhaupt nichts geändert.
Im Klartext bedeutet das: die staatlichen Zuschüsse wurden nicht herunter geschraubt.
Auch die späteren Kapital- oder Rentenleistungen werden, wie gehabt, komplett dem Einkommen zugerechnet und müssen in voller Höhe versteuert werden. Die Riester-Rente war bisher ein ziemlicher Fehlschuss, denn bei den Sparern ist sie nach wie vor ziemlich unbeliebt. Das kommt daher, dass sich diese je nach Familienstand und Kindern nicht für alle Leute rechnet. Und wenn überhaupt, dann ist sie nur bis zu einem gewissen Beitrag interessant.
Trotzdem aber bedeutet die Riester-Rente ein Geldgeschenk vom Staat, welches man in kleinerem Rahmen durchaus mitnehmen kann. Hier gilt: Investieren Sie nur so viel in die Riester-Rente, um mit möglichst wenig Beitrag die maximale Förderung zu erhalten.
Seit dem Jahr 2006 schreibt der Staat (gemäß Vorgabe der EU) den Anlageinstituten eine geschlechtsneutrale Beitragskalkulation vor (also identische Tarife für Männer und Frauen). Vorher kamen Frauen, wegen der höheren Lebenserwartung, bei der Rentenhöhe schlechter weg als männliche Sparer. Durch diese Mischkalkulation gewinnen Frauen seitdem hinzu - im Sinne des Gender-Mainstreaming.
Mittlerweile geändert wurde auch, dass das Ablaufkapital nicht gänzlich in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden muss. Jede Anleger hat nun die Möglichkeit, über einen Teil des Kapitals sofort zu verfügen (maximal 30 Prozent vom Gesamtkapital).
Weitere Infos zur staatlichen Riester-Förderung finden Sie im Kapitel
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